Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
Beschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
- Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie und Ihr minderjähriges Kind mit eingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
- Die müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind, beziehungsweise eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, kann die erforderliche Aufenthaltszeit auf 4 Jahre verkürzt werden.
- Ihr minderjähriges Kind kann mit Ihnen eingebürgert werden, wenn Sie für das Kind sorgeberechtigt sind und mit ihm in einer familiären Lebensgemeinschaft leben. Das miteinzubürgernde Kind soll sich seit drei Jahren im Inland aufhalten.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
- eine Niederlassungserlaubnis oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
- Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Das gilt beispielsweise nicht,
- wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
- Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
- Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung haben oder altersbedingt nicht möglich ist oder
- Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Studienabschluss haben oder
- Sie als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30.6.1974 eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
- Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
- Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten
- wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
- für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
- dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
- gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
- wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
- wenn Sie selbstständig sind:
- Gewerbeanmeldung,
- aktueller Einkommenssteuerbescheid,
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
- Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- Ihre Loyalitätserklärung
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
Hinweise:
- Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
Verwaltungsgebühr: 255,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
Verwaltungsgebühr: 51,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Verwaltungsgebühr: 25,00 - 255,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25,00 - 51,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt bei Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
- Widerspruch
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
14.04.2025
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Sprechzeiten:
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Daniel Görges
- Börde (Landkreis):
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjährigem Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
- Notreiseausweis für Ausländer beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge beantragen
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben








