Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Bemerkung: Hotline Gesundheit
Bemerkung: Hotline Veterinär
Bemerkung: Gesundheit
Bemerkung: Veterinär
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Julian Nader
- Börde:
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einschulungsuntersuchung vereinbaren
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Futtermittelzulassung beantragen
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zur Vogelgrippe
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Lebensmittelbetriebe registrieren
- Lebensmittelprüfung beantragen
- Medizinische Praxis anmelden
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
39340 Haldensleben, Stadt