Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
- Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
- Handel mit Wirbeltieren
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
- Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
- Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
- Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
- Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation.
- Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
- Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
- Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
- Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Veterinärämter
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
08.11.2023
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Bemerkung: Hotline Gesundheit
Bemerkung: Hotline Veterinär
Bemerkung: Gesundheit
Bemerkung: Veterinär
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Julian Nader
- Börde:
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einschulungsuntersuchung vereinbaren
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Futtermittelzulassung beantragen
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zur Vogelgrippe
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Lebensmittelbetriebe registrieren
- Lebensmittelprüfung beantragen
- Medizinische Praxis anmelden
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
39340 Haldensleben, Stadt