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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

Beschreibung

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Von der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde wird eine Einfuhruntersuchung durchgeführt, die eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle (Inaugenscheinnahme) und eine Warenuntersuchung umfasst.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs werden ebenfalls bestimmte Untersuchungen durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

  • gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) nach Anhang III der VO (EG) Nr. 136/2004
  • Veterinärbescheinigung
  • gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
  • einzuführende Ware

Sie müssen das Eintreffen der Sendung mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Sendung anzeigen.

Die gewerbliche Einfuhr von Lebensmitteln kann nur über dafür zugelassene Grenzkontrollstellen (GKS) abgefertigt werden.
 

  • Gegebenenfalls sind hinsichtlich der Einfuhruntersuchung abweichende Verfahrensweisen anzuwenden. Hierüber kann die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde Auskunft geben.
  • Die Einfuhr tierischer Lebensmittel kann aufgrund tierseuchenrechtlicher und/oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen einem Einfuhrverbot unterliegen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Einfuhrverbot zugelassen werden. Dies gilt z.B. bei der Einfuhr von Lebensmittelmustern und -proben und der Einfuhr für Messen und Ausstellungen.
Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-2551

Bemerkung: Hotline Gesundheit
+49 3904 7240-4318

Bemerkung: Hotline Veterinär
+49 3904 7240-52667

Bemerkung: Gesundheit
+49 3904 7240-54319

Bemerkung: Veterinär
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

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