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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-2551

Bemerkung: Hotline Gesundheit
+49 3904 7240-4318

Bemerkung: Hotline Veterinär
+49 3904 7240-52667

Bemerkung: Gesundheit
+49 3904 7240-54319

Bemerkung: Veterinär
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

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