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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Beschreibung

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

keine

Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2154
0345 514-2466

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Weitere Stellen
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4456
+49 3904 7240-54150