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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen

Beschreibung

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Antrag: Name und Anschrift des Antragstellers sowie die genaue Bezeichnung mit Adresse und/ oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Grundstücks beifügen. Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, empfiehlt es sich dem Antrag eine Einwilligung des Grundstückseigentümers beizufügen.

-    Antrag
-    Ggf. weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückeigentümers
 

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Ab Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde. Sind Rechte Dritter betroffen gegebenenfalls länger.

•    Widerspruch 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag
•    Klage vor dem Verwaltungsgericht
 

Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Um zu erfahren, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet. Sie erhalten eine Mitteilung der Behörde darüber, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und - nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen - welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar. Spätere Änderungen können vorgenommen werden.

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem Stand des Altlastenkatasters zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4456
+49 3904 7240-54150
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