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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen

Beschreibung

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis

Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Weitere Stellen
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291