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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Jagdschein beantragen

Beschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Sebastian Reinhardt

Position: Sachgebietsleiter
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
Sachgebietsleiter

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