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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Prostitutionsstätte anmelden

Beschreibung

Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

  • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
  • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
  • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

 

Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

  • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
  • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
  • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
  • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
  • Betriebskonzept
  • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
  • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
  • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Sebastian Reinhardt

Position: Sachgebietsleiter
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
Sachgebietsleiter

  • Anwendungshinweis für Betreibende von Prostitutionsstätten

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