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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Prostitutionsveranstaltung anmelden

Beschreibung

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen anbietet.

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden.

  • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
  • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
  • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.
  • vollständiger Name des Betreibers,
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis,
  • das der Erlaubnis zu Grunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständiger Name des Eigentümers der genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers,
  • Nachweis der baulichen Mindestanforderungen der Veranstaltungsstätte.
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
  • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt,

Sie müssen die Veranstaltung 4 Wochen vor dem Beginn anzeigen.

Widerspruch

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Sebastian Reinhardt

Position: Sachgebietsleiter
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
Sachgebietsleiter

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