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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung melden.

Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind auf einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtet.
  • Auf der Veranstaltung wird mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vor allem folgende Personengruppen müssen besonders geschützt werden:

  • während der Prostitutionsveranstaltung tätige Personen und Kundinnen beziehungsweise Kunden
  • Jugendliche
  • Anwohnerschaft
  • Anliegerinnen und Anlieger

Wenn Sie den Schutz nicht gewährleisten, kann die zuständige Behörde die Prostitutionsveranstaltungen verbieten.

Um eine Prostitutionsveranstaltung durchzuführen, ist zudem eine grundlegende Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe erforderlich.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen weitere Erlaubnisse benötigen. Auch können Sie in anderen Bereichen meldepflichtig sein. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Wasserrecht 
  • Immissionsschutzrecht
  • Sie können eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Dies gilt auch für eine mögliche Stellvertretung.
  • Die Prostitutionsveranstaltung wird vor Ort durch die Betreiberin beziehungsweise den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet. 
  • Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene. Sie stehen außerdem möglichen Versagungsgründen nicht entgegen.
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
  • gegebenenfalls Kopie Stellvertretungserlaubnis
  • Betriebskonzept
  • Veranstaltungskonzept, das die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt und die Darlegungen des Betriebskonzepts konkretisiert
  • gegebenenfalls Ausweisdokument der Veranstaltungsleitung: nur erforderlich, wenn die zugrundeliegende Erlaubnis inklusive der entsprechenden Nachweise in einem anderen Bundesland beziehungsweise in einer anderen Kommune erteilt worden ist
  • Unterlagen, die die Beschaffenheit der für die Veranstaltung genutzten Anlage und die Einhaltung der erforderlichen Mindeststandards darlegen, unter anderem Grundrisszeichnung
  • Einverständniserklärung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin, der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen
  • Kopien der Anmelde- beziehungsweise Aliasbescheinigungen der oder des Prostituierten oder der Sexarbeiterin oder des Sexarbeiters, die bei der Prostitutionsveranstaltung voraussichtlich tätig werden
  • Kopien der mit der oder den Prostituierten und Sexarbeiterinnen oder Sexarbeitern geschlossenen Vereinbarungen

Anzeigefrist: 4 Wochen

Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe kann die zuständige Behörde eine Anzeige zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung nicht bearbeiten.

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem beziehungsweise in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

Die Prüfbehörden für die grundlegende Erlaubnis und der Anzeige der Veranstaltung können sich unterscheiden.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Sebastian Reinhardt

Position: Sachgebietsleiter
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
Sachgebietsleiter