Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
Beschreibung
Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
- es liegen besondere Gründe vor
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
- es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
- vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
- es ist ein Einzelfall gegeben
einzelfallabhängig
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500
keine
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
keine
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
- die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Ministerium des Innern des Landes NRW
08.10.2020
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Sebastian Reinhardt
- Börde:
- Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Fischereischein beantragen
- Fischerprüfung ablegen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit anzeigen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Versammlung anmelden
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen