Kleinen Waffenschein beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen kleinen Waffenschein haben, dürfen Sie erlaubnisfreie Waffe, wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis, außerhalb
- der eigenen Wohnung,
- der eigenen Geschäftsräume,
- des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. Garten) oder
- einer Schießstätte
verdeckt tragen. Sie dürfen diese Waffen jedoch nicht auf öffentlichen Veranstaltungen bei sich tragen.
Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Erlaubnisfreie Schusswaffen sind unter anderem
- Schusswaffen, die Kartuschenmunition verschießen (Schreckschusswaffen),
- Schusswaffen, die Reiz- oder anderen Wirkstoffe verschießen (Reizstoffwaffen),
- Schusswaffen, die pyrotechnische Munition verschießen (Signalwaffen).
Sie erkennen erlaubnisfreie Waffen am Zulassungszeichen „PTB“ im Kreis. Zu erlaubnispflichtig werden alle Waffen gezählt, die keine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis sind. Eine ausführliche Liste der Waffen, für deren Erwerb und Besitz Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.
Jedoch benötigen Sie auch einen Waffenschein, wenn Sie Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, in der Öffentlichkeit tragen wollen. Die Nutzung dieser Waffen auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, erfordert keine Erlaubnis.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Der kleine Waffenschein ist unbefristet.
Wenn Sie eine erlaubnisfreie Waffe bei sich tragen, müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Reisepass sowie dem kleinen Waffenschein ausweisen können.
Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.
Wenn Sie unerlaubt mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- Ihre persönliche Eignung sowie
- die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
nachweisen.
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Als waffenrechtlich zuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden,
- wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren kein Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- wenn nicht angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- wenn Sie nicht wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
Persönliche Eignung
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel Foto vom verschließbaren Behälter)
Waffenebehörde
Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen einen kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
10.08.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Sebastian Reinhardt
- Börde:
- Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Fischereischein beantragen
- Fischerprüfung ablegen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit anzeigen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Versammlung anmelden
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe
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