Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
Beschreibung
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.
Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Waffenbesitzkarte – WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Europäischer Feuerwaffenpass
keine
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde verlängern. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
28.02.2023
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Sebastian Reinhardt
- Börde:
- Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Fischereischein beantragen
- Fischerprüfung ablegen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit anzeigen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Versammlung anmelden
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
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