Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Jagdschein
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
26.11.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Sebastian Reinhardt
- Börde:
- Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Fischereischein beantragen
- Fischerprüfung ablegen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit anzeigen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Versammlung anmelden
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Antrag Jagdschein
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