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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Beschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670

Standort Haldensleben und Oschersleben

Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

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