Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen - also nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen - und in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch beantragen.
Die Ausländerbehörde erteilt die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des geplanten Schulbesuchs, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und keine Versagungsgründe erkennbar sind.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine bloße Teilzeitschulausbildung genügt diesen Anforderungen nicht.
- Sie wollen eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder eine Privatschule, die ihre Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse (etwa das International Baccalaureate [IB]) vorbereitet, besuchen.
- Ihre ausgewählte Schule gewährleistet Schulklassen mit einer Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten.
- Sie möchten mindestens die neunte Klassenstufe besuchen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. Als Richtwert gilt hierbei der aktuelle BAföGSatz (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs hervorgehen
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Schulbesuch (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix):
- 100,00 Euro für volljährige antragstellende Personen
- 50,00 Euro für minderjährige antragstellende Personen
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen
Dauer: 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder der visafreien Zeit beantragt werden.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Schulbesuchs erteilt, zum Beispiel bis zum Abschluss der Bildungsmaßnahme.
Dauer: ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wocen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit endet.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Während des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis ist die Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht unter Umständen für die Zeit der Ferien.
- Während des Aufenthalts zum Schulbesuch, das heißt bis zum erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses, soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur erteilt werden, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel zum Familiennachzug oder zum Studium).
- Wenn Sie im Rahmen im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels in Deutschland eine Schule besucht haben, rechtfertigt dies noch nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
30.11.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Sprechzeiten:
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Daniel Görges
- Börde:
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjährigem Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Einbürgerung
- Notreiseausweis für Ausländer beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben