Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Beschreibung
Sie können Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes im Gesundheits- und Pflegebereich (z.B. im Rahmen des Programms „Triple Win“ zur Vermittlung von Pflegekräften) oder aufgrund einer Absprache in einem anderen ausgewählten Bereich in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.
Sie müssen vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kein Anerkennungsverfahren in Deutschland betreiben. Dieses kann auch nach Ankunft in Deutschland begonnen werden. Das hierzu insgesamt erforderliche Verfahren wird in der Vermittlungsabsprache geregelt.
Die Bundesarbeitsagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld zugestimmt haben. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wird befristet für ein Jahr erteilt. Eine Zustimmung kann für die Ausübung einer Beschäftigung sowohl in reglementierten wie auch nicht-reglementierten Berufen erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Reglementierte Berufe sind solche für dessen Zugang und Ausübung besondere Berufsqualifikationen erworben werden mussten, wie z.B. bei Ärzten, Architekten, Apotheker. Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, durch welche Gesetze er geregelt wird und an welche Stelle Sie sich zur Prüfung Ihrer Qualifikationen wenden müssen, erfahren Sie im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ (siehe „Weiterführende Informationen“).
Die Bundesagentur für Arbeit kann ihre Zustimmung für die Ausübung einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf erteilen, wenn die angestrebte Beschäftigung in einem engen Zusammenhang mit den berufsfachlichen Kenntnissen in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf steht und weitere Voraussetzungen erfüllt werden (siehe unter „Voraussetzungen“). Ein enger berufsfachlicher Zusammenhang ist gegeben wenn Sie z.B. Ihre Qualifikation als Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn anerkennen lassen wollen und während des Anerkennungsverfahrens im Pflegehelferbereich tätig sein wollen.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der anzuerkennenden Berufsqualifikation unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden in der Woche.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für ein Jahr erteilt.
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind aufgrund einer Vermittlungsabsprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld zugestimmt, wenn die Zustimmung erforderlich ist.
Die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt. Diese kann erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn Sie einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
- Sie können ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf vorlegen.
- Für die Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld, wurde bereits eine Berufsausübungserlaubnis erteilt, soweit diese erforderlich ist.
- Sie erklären, dass Sie nach der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Anerkennungsstelle das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und, soweit erforderlich zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis durchführen.
Wenn Sie in einem nicht-reglementierten Beruf arbeiten wollen, müssen Sie erklären, dass Sie nach der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Stelle das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation durchführen.
- Sie verfügen über die in der Vermittlungsabsprache festgelegten deutsche Sprachkenntnisse, die in der Regel dem Niveau A2 entsprechen.
Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis über ausländische Berufsqualifikation
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Ggfls. Berufsausübungserlaubnis
- Bei reglementierten Berufen: Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf
- Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
etwa sechs bis acht Wochen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
11.09.2020
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Sprechzeiten:
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Daniel Görges
- Börde:
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjährigem Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Einbürgerung
- Notreiseausweis für Ausländer beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben