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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Mietomnibusgenehmigung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Antragstellende müssen

  1. persönlich zuverlässig;
  2. finanziell leistungsfähig und
  3. fachlich geeignet sein.

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • der Laufzeit der Genehmigung

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Bitte wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt.

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

 Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670

Standort Haldensleben und Oschersleben

Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

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