Parkausweis für Gewerbetreibende beantragen
Beschreibung
Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.
Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
variiert zwischen den Behörden
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
11.08.2020
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben und Oschersleben
Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Kathleen Fröba
- Börde:
- Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
- Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Mietomnibusgenehmigung beantragen
- Parkausweis für Gewerbetreibende beantragen
- Parkausweis für Handwerksbetrieb und Pflegedienst beantragen
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwenderparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten
DownloadAntrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwohnerparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten
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