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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Parkausweis für Gewerbetreibende beantragen

Beschreibung

Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

variiert zwischen den Behörden

die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670

Standort Haldensleben und Oschersleben

Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

  • Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwenderparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten

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  • Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwohnerparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten

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