Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
Beschreibung
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG hat die Europäische Union beschlossen, für Kriegsflüchtlinge das Aufnahmeverfahren zum vorrübergehenden Schutz zu eröffnen.
Wenn Sie wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind oder Sie sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, können Sie nach § 24 Aufenthaltsgesetz vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten.
Zudem können Sie derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier - zunächst befristet bis zum 31. August 2022 - ohne eine Aufenthaltserlaubnis aufhalten.
Sie können bei Bedarf staatliche Unterstützung zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts erhalten (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung). Falls Sie auf staatliche Unterstützung (Sozialleistungen) angewiesen sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Ort in Deutschland aufzuhalten. Ihr Wohnort wird durch die zuständige Behörde festgelegt (Zuweisungsentscheidung). Für die Wohnsitznahme an einem Ort Ihrer Wahl, müssen gewichtige Gründe vorgetragen werden (zum Beispiel familiäre Beziehungen).
Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Bei der Registrierung werden Ihre persönlichen Daten (Personendaten und Fingerabdrücke, Foto) durch eine deutsche Behörde erfasst.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst für zwei Jahre ausgestellt. Insgesamt kann sie für maximal drei Jahre erteilt werden.
Wenn dem keine Gründe entgegenstehen, erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit, mit der Sie in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen können. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (zum Beispiel im Gesundheitsbereich). Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten.
Zudem können Sie Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.
Kinder ab sechs Jahren haben das Recht aber auch die Pflicht die Schule zu besuchen.
- Sie müssen ihre Bereitschaft erklären, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden (das heißt Sie müssen ein Schutzbegehren äußern, zum Beispiel durch Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz)
- Sie gehören zum begünstigten Personenkreis, wenn Sie vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und folgender Personengruppe angehören:
- Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen.
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine (Daueraufenthaltsrecht), die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können mit ihren Familienangehörigen.
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
- Zudem können ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass mit oder ohne biometrische Merkmale, Passersatzpapier, Personaldokumente des Herkunftslandes, Führerschein)
- Nachweis über das Datum der Einreise in den SchengenRaum und nach Deutschland
- Anlaufbescheinigung bzw. Ankunftsnachweis (wenn vorhanden)
- Nachweise über familiäre Beziehungen (Heirats, Geburts-, Adoptionsurkunde, wenn vorhanden)
- Zuweisungsentscheidung (wenn vorhanden)
- Nachweis über den aktuellen Wohn oder Aufenthaltsort in Deutschland
- Vertriebene, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über das gültige Aufenthaltsrecht in der Ukraine
- Vertretungsnachweis (falls Sie als Vertreter handeln)
- Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Von 0 bis 100 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Von der Gebührenerhebung wird bei Leistungsbezug abgesehen. In den übrigen Fällen kann die Gebühr in Einzelfällen aus humanitären Gründen erlassen oder ermäßigt werden hat.
Antragsfrist:
Dauer: 6 bis 8
Bemerkung :
Spätestens 8 vor Ablauf des in der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung genannten Datums sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Widerspruchsfrist:
1 Monat
ca. 8 Wochen.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei. Wegen der sehr hohen Zahl an Vertriebenen kann es auch länger dauern. Dies von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis der eAT ausgehändigt wird
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dinst vorhanden: Ja
Das gesamte Verfahren gliedert sich wie folgt:
- Registrierung: Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Die Registrierung erfolgt derzeit zum Beispiel in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden und umfasst gewöhnlich Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre aktuelle Anschrift sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Darüber hinaus werden Sie fotografiert und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
- Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis, Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder eine andere Bestätigung) ausgestellt, die bei dem zuständigen Sozialamt vorgelegt werden kann, um Sozialleistungen zu beantragen.
- Verteilung an einen Wohnort bei Sozialleistungsbezug (Zuweisung): Anschließend ergeht grundsätzlich eine Zuweisungsentscheidung, die Sie verpflichtet, Ihre Wohnung und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Region zu nehmen.
- Anmeldung: Anmeldung Ihrer Wohnanschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Zielort.
- Beantragung eines Aufenthaltstitels: Um eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen. Wenn Ihnen bereits eine Zuweisungsentscheidung vorliegt, ist dies der Ort an, zu dem Sie zugewiesen wurden.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab. Im Zweifel fragen Sie bitte nach.
- Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen.
- Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten derzeit alle Personen, die vom Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz erfasst sind, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung.
- Gegen die Zuweisungsentscheidung findet kein Widerspruch statt; eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde erhalten.
- Alternativ zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz besteht für jeden Geflüchteten die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis schneller Schutz gewährt und mit Vorteilen verbunden ist (beispielsweise keine Beschränkung der Arbeitsaufnahme und keine Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen)
- Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindest-normen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle ei-nes Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förde-rung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme ver-bunden sind, auf die Mitgliedstaaten
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes
- § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine einge-reisten Personen (UkraineAufenthÜV)
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
29.04.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Sprechzeiten:
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Daniel Görges
- Börde:
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjährigem Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Einbürgerung
- Notreiseausweis für Ausländer beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben