Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Widerspruch
Untere Wasserbehörde
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
16.12.2022
Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Natur- und Umweltschutz - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Ivonne Rahn
Position: Sachgebietsleiterin
Sachgebietsleiterin
- Börde (Landkreis):
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Änderung einer Abwasseranlage anzeigen
- Bau einer Abwasseranlage beantragen
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Gewässeraufsicht kontaktieren
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen








