Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Beschreibung
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
- Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Verbesserung der Beziehungen untereinander
Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
- Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
- Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
- Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Erziehungsberatungsstellen
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
05.08.2022
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Dennis Döbber
- Börde:
- Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Familien- und Erziehungsberatung beantragen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterbringung in Kinderheim beantragen