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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bau einer Abwasseranlage beantragen

Beschreibung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §§ 4, 5, 11 und 13 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 4261

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Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
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