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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen

Beschreibung

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-1477

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
0345 52162200
0345 5643439