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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Beschreibung

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Ort und Zeitpunkt der geplanten Neugründung beziehungsweise Name der zu übernehmenden Apotheke und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) sind zwingend erforderlich.

Alle wesentlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen.

Sie können die Anzeige inklusive der geforderten Unterlagen vorher per E-Mail zusenden.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Gebühr: 750,00 - 3000,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?a=GebO_ST
Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung LSA

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Fristen.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist in Sachsen-Anhalt 4 Wochen. 

verwaltungsgerichtliche Klage

Am Ende eines jeden Bescheides, ist das zuständige Verwaltungsgericht angegeben, bei dem der Antragsteller gegen einen in den meisten Fällen negativen Bescheid Klage erheben kann.

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

14.10.2020;13.05.2024

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1286

Bemerkung: Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
0345 514-1746

Bemerkung: Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Aufzug vorhanden