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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

  • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
  • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
  • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.

Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein

  • Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
  • Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
  • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen. Bei fehlenden Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese Unterlagen nachzureichen.
  • Sie reichen die fehlenden Unterlagen nach.
  • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen
  • Behörde erstellt die Genehmigung.
  • Sie erhalten den Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebührkosten.

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​Anhalt

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