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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Beschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname
  • Weitere Angaben:
    • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
    • Grund der Schließung
    • Kontaktdaten
       

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

keine

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
  • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
     

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Zuständige Stelle
Handwerkskammer Magdeburg
Gareisstraße 10
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0