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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Nebenwohnung abmelden

Beschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Alte Dorfstraße 26
39171 Sülzetal
+49 39205 646-22