Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Es gibt keine Frist.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Das örtlich zuständige Jugendamt.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
14.11.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Daniela Weber
- Börde:
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche Beurkundung beantragen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss