Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Die Einwilligung in die Adoption kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese, die Einwilligung ergänzende Erklärung zum Verzicht einer Übertragung des Sorgerechtes, muss „öffentlich“ beurkundet werden. „Öffentlich“ bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.
Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.
Zuständig ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
30.03.2023
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen. Wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:
Frau Griethe: Telefon: 03941 5970-5952
Frau Hofmann: Telefon: 03941 5970-5938
Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903
E-Mail: adoption@kreis-hz.de
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Matthias Wendt
- Börde:
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein Stiefkind adoptieren
- Ein fremdes Kind adoptieren
- Ein verwandtes Kind adoptieren
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten