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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

Beschreibung

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.

Gebühr: 250,00 - 2500,00 EUR
Vorkasse: Nein
Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.

Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.

Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-1950
0391 567-1964