Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:
- Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
- Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
- Schaustellung von Tieren
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
- Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten
Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
- Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
- Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen
Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
- Verfahrenskosten
- Zustellungsgebühr
- gegebenenfalls: weitere Auslagen
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate
Bearbeitungsdauer: 4 Monate
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
17.06.2020
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
39340 Haldensleben, Stadt
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-2551
Bemerkung: Hotline Gesundheit
+49 3904 7240-4318
Bemerkung: Hotline Veterinär
+49 3904 7240-52667
Bemerkung: Gesundheit
+49 3904 7240-54319
Bemerkung: Veterinär
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bemerkung:
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Julian Nader
Position: komm. Amtsleiter
komm. Amtsleiter
- Börde:
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einschulungsuntersuchung vereinbaren
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen
- Futtermittelzulassung beantragen
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zur Vogelgrippe
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Lebensmittelbetriebe registrieren
- Lebensmittelprüfung beantragen
- Medizinische Praxis anmelden
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Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
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+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319