Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ bzw. „Logopäde“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
- Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.
Bundesverband Deutscher Logopäden
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
06108 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale), Stadt
06112 Halle (Saale), Stadt
+49 345 514-3268
Bemerkung: akademisch
+49 345 514-3045
Bemerkung: nichtakademisch
+49 345 514-3279
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe