Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Ivonne Rahn
Position: Sachgebietsleiterin
Sachgebietsleiterin
- Börde:
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Bau einer Abwasseranlage beantragen
- Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser melden
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss anzeigen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Gewässeraufsicht kontaktieren
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Änderung einer Abwasseranlage anzeigen
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