Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.
Landesverwaltungsamt
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Heimaufsicht
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
06003 Halle (Saale), Stadt
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
06108 Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Sie erreichen uns telefonisch in
Halle (Saale): +49 345 514-0
Magdeburg: +49 391 567-0
Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2442
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