Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
Beschreibung
Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen.
Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.
Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4336
+49 3904 7240-54150
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
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