Medizinische Praxis anmelden
Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.
Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
- Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
- Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
- Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- verliehene akademische Grade und Titel
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Keine.
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
29.04.2020
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Bemerkung: Hotline Gesundheit
Bemerkung: Hotline Veterinär
Bemerkung: Gesundheit
Bemerkung: Veterinär
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Julian Nader
- Börde:
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einschulungsuntersuchung vereinbaren
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen
- Futtermittelzulassung beantragen
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
- Informationen zu Cross Compliance
- Informationen zur Vogelgrippe
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Lebensmittelbetriebe registrieren
- Lebensmittelprüfung beantragen
- Medizinische Praxis anmelden
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
39340 Haldensleben, Stadt