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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Zahnprophylaxe beantragen

Beschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
Weitere Stellen
PKV-Verband
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt