Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen

Beschreibung

Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und schließt mit dem Haupt- oder Realschulabschluss ab. Zudem können der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Neben den allgemeinen Lehrinhalten steht bei der Sekundarschule die Berufsvorbereitung Ihres Kindes im Vordergrund. So sollen die Schüler und Schülerinnen ausführlich auf die spätere Arbeitswelt vorbereitet werden.

Ihr Kind erhält den Hauptschulabschluss, wenn es die 9. Klasse erfolgreich besucht hat.

Ihr Kind erhält den Realschulabschluss, wenn es die 10. Klasse besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat. Ihr Kind kann mit bestimmten Leistungsvoraussetzungen den erweiterten Realschulabschluss erwerben. Mit dem erweiterten Realschulabschluss kann Ihr Kind in die gymnasiale Oberstufe wechseln und das Abitur erreichen.

Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Abitur
  • Alle Kinder lernen bis zum 8. Schuljahrgang gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten gefördert.

Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet

  • Zeugnis
  • Schullaufbahnerklärung

Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.

  • Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
  • Wenn Sie Ihr Kind bei folgender Schule anmelden möchten, wenden Sie sich direkt an die Schule:
  • Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
  • Schule in freier Trägerschaft

Wenn Sie Ihr Kind bei einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule anmelden wollen, müssen Sie dies beantragen.

  • Wenn Ihr Kind eine Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule besuchen soll, hat Ihr Kind auch einen Anspruch darauf, wenn die Schulform angeboten wird.. Allerdings hat Ihr Kind keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule zu besuchen.
  • Für die Anmeldung füllen Sie die „Schullaufbahnerklärung“ aus.
  • Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.

Bei Kindern, die vorher eine Schule in einem anderen Bundesland oder dem Ausland besucht haben, entscheidet die Schulbehörde anhand der bisherigen Leistungen und vermittelten Lehrinhalte, welche Schulform geeignet ist.

Ministerium für Bildung

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777