Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Beschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:
- Benutzung von Bussspuren
- Strom-Ladesäulen.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
EUR 11,00
Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
09.09.2021
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Frau Stephanie Schröder
- Börde:
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen