Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
05.08.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Antrag zur Übernahme des Kostenbeitrages gem. § 90 SGB VIII für Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege oder Ferienbetreuung
DownloadFolgeantrag bzw. Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gem. § 90 SGB VIII i.V.m. § 13 Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
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