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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Beschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56601
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
  • Antrag zur Übernahme des Kostenbeitrages gem. § 90 SGB VIII für Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege oder Ferienbetreuung

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  • Folgeantrag bzw. Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gem. § 90 SGB VIII i.V.m. § 13 Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

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