Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten
Beschreibung
Adoptivkinder haben ein Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.
Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
Auf Wunsch können Sie sich auch erstmal anonym beraten lassen.
Sie müssen adoptiert worden sein. Alles Weitere wird im Einzelfall besprochen.
Auskunft, Beratung und Unterstützung sind kostenlos.
Adoptionsvermittlungsstelle
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
23.12.2022
39340 Haldensleben, Stadt
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Bemerkung:
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen. Wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:
Frau Griethe: Telefon: 03941 5970-5952
Frau Hofmann: Telefon: 03941 5970-5938
Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903
E-Mail: adoption@kreis-hz.de
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Matthias Wendt
- Börde (Landkreis):
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein fremdes Kind adoptieren
- Ein Stiefkind adoptieren
- Ein verwandtes Kind adoptieren
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten








