Verlängerung des Vorbescheids beantragen
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.
- gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
Gebühr: 50,00 - 1875,00 EURVorkasse: Neinhttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
- Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.
Widerspruch
untere Bauaufsichtsbehörde
Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
05.06.2023
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Edward Naya
- Börde:
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Baubeginn anzeigen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von Anlagen anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Verlängerung des Vorbescheids beantragen
- Vorbescheid beantragen
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Download