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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Beschreibung

Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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