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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Jugendfalknerjagdschein ändern lassen

Beschreibung

Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz
  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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