Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Beschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Verlust des Jugendfalknerjagdschein
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
26.11.2022