Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein ausgestellt hat.
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
26.11.2022