Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen
Beschreibung
Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.
Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.
- Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Es fallen keine Kosten an.
Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
entfällt
Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.
Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:
- Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 685 41, 544 01, 532 04 und 894 41.
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
05.01.2024
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Verwendungsnachweisprüfung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
53115 Bonn, Stadt
Bemerkung: Erster Dienstsitz Bonn
53045 Bonn, Stadt
10963 Berlin, Stadt
Bemerkung: Zweiter Dienstsitz Berlin








