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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Vermögenswerte zurück übertragen

Beschreibung

Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 6506-304
0340 6506-338

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht